Häufig gestellte Fragen

Die Höhe der Abschlagszahlungen errechnet sich aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauch. Anhand der Jahresverbrauchsprognose wird mit Ihrem aktuellen Tarif ein voraussichtliches Jahresverbrauchsentgelt ermittelt, welches auf elf Abschlagszahlungen verteilt wird.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Aufwände und Kosten stets sorgfältig im Blick zu haben. Überprüfen Sie dafür regelmäßig Ihre Zählerstände, wie viel Energie Sie verbrauchen und ob Ihr Abschlag noch richtig kalkuliert ist. Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich und mit Priorität bezahlt werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt.

Kommen Sie möglichst frühzeitig auf uns zu – am besten, bevor es zur ersten Zahlungsverzögerung bzw. Mahnung kommt. Einvernehmlich lassen sich kurzfristig Zahlungsaufschübe und/oder Ratenzahlungen vereinbaren und mittelfristig Energiesparmöglichkeiten aufzeigen.

Auch regionale Förderstellen (Sozialamt, Sozialverbände, …) können hilfreich sein, Lösungen zu finden, bevor sich die Situation verkompliziert und unnötige sowie teure Zusatzaufwände entstehen.

Örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung

Kostenlose und vertrauliche Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen in finanziellen Notlagen bietet u. a. die Schuldnerberatung der AWO. Wenden Sie sich hierfür an:

AWO Vogtland Bereich Reichenbach e.V.

Tel.: 03741 / 7196060

Mail: sb-pl@awovogtland.de

www.awovogtland.de/beratungsdienste/schuldnerberatung/schuldnerberatung-plauen

Energieberatung

Ein Energieberatungsdienst hilft Ihnen, in Zukunft den Energieverbrauch in Ihrer Wohnung, Ihrem Einfamilienhaus oder Ihren Gewerbebetrieb zu verringern. Dabei wird z. B. geprüft, wie gut die Wände und Decken isoliert sind, ob an den Fenstern Wärme verloren geht oder wie hoch der Stromverbrauch der angeschlossenen Geräte ist. Außerdem werden Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen eine Reduzierung des Energieverbrauchs erreicht werden kann. Falls Sie an einer Energieberatung Interesse haben, finden Sie weitere Informationen bei:

Verbraucherzentrale Sachsen

Tel.: 0800 809 802 400

www.verbraucherzentrale-sachsen.de/energie/energiecheck-vor-ort-basischeck-15441

Vogtlandkreis – Fördergesellschaft für Berufliche Bildung Plauen-Vogtland e.V.

Tel.: 03741 126304

Mail: jahn@fg-bildung.de

www.stromspar-check.de/standorte/details/stromspar-check-plauen-vogtlandkreis

Bitte beachten Sie: Die zukünftige Senkung Ihres Verbrauchs kann Ihnen dabei helfen, weitere Zahlungsrückstände zu vermeiden. Ihr bereits angefallener Zahlungsrückstand und somit die Voraus-setzung der Sperrung werden hierdurch aber nicht beseitigt!

 

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Kostenbestandteilen zusammen:

(Beispiel: Plauen PrivatStrom 1.700 KWh/Jahr)

Kosten für die Netznutzung (22,4%): Entgelte für die Durchleitung des Stromes durch die Verteilnetze. Diese Kosten sind vom Stromlieferant an den Netzbetreiber zu entrichten.

Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung (1,4 %): Entgelte für die Kosten der Abrechnung sowie der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtung (Zähler, etc.), in der Regel in Euro pro Jahr, sowie das Entgelt für die Ablesung und das Inkasso für z.B. ein Jahr.

Die Regulierungsbehörden sind für die Genehmigung der Netznutzungsentgelte sowie der Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung zuständig. Dies macht für Haushaltskunden ca. ein Viertel des Strompreises aus.

- Staatliche Abgaben (6,7 %): Konzessionsabgabe, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Umlage (KWKG), Offshore-Haftungsumlage, §19 Umlage (StromNEV)

- Steuern (20,6 %): Mehrwertsteuer, Stromsteuer

- Kosten für die Strombeschaffung und für den Vertrieb inkl. Marge (48,9 %)

Was ist die Grundversorgung?

Schließen Kunden keinen Vertrag mit einem Stromlieferanten ab, ist der Grundversorger des jeweiligen Gebietes gesetzlich verpflichtet, die Stromversorgung sicherzustellen. Die Belieferung erfolgt dann automatisch im Rahmen der Grundversorgung. Dafür gelten die Preise sowie die Bedingungen der StromGVV einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Strom Plauen.

Der Energieversorger, der in einem bestimmten Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die größte Anzahl an Haushaltskunden beliefert, wird durch den Verteilnetzbetreiber zum Grundversorger bestimmt. Alle drei Jahre werden dazu die Kundenzahlen geprüft und der Grundversorger neu festgelegt.

Was ist die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung durch den zuständigen Grundversorger in Niederspannung (Strom) erfolgt nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)t und greift dann ein, wenn der Verbrauch des Kunden keinem Lieferverhältnis mehr zugeordnet werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Kunde von seinem derzeitigen Energieversorger nicht mehr beliefert wird bzw. werden kann, ohne dass ein neuer Lieferant die Belieferung aufgenommen hat. Der zuständige Grundversorger stellt in diesem Fall sicher, dass der Strom unterbrechungslos weiterfließt.

Gründe für die Belieferung in der Ersatzversorgung können beispielsweise sein:

  • Kündigung des Netznutzungs- bzw. Bilanzkreisvertrages des bisherigen Lieferanten durch den Netzbetreiber
  • Insolvenz des bisherigen Lieferanten
  • Fehlgeschlagener oder verzögerter Lieferantenwechsel - Versorgungslücke zwischen zwei Lieferverhältnissen (bisheriger Energielieferant hat Vertrag bereits beendet, neuer Energielieferant beliefert noch nicht)

 

Netzentgelte sind neben Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Beschaffung und Vertrieb einer von drei Bestandteilen des Strompreises. Sie sind für die Nutzung des Stromnetzes, den Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen), Messung und Abrechnung von den Stromlieferanten an den Netzbetreiber zu entrichten. Grundlage sind die von der Bundes- bzw. Landesnetzagentur genehmigten Netzkosten.

Die Höhe des individuellen Netzentgeltes für den Kunden ergibt sich aus Zeitpunkt und Höhe der Stromabnahme, aus der Art der Messeinrichtung und der Art der Verbrauchseinrichtung (Strom für Wärmespeicher- oder Wärmepumpenanlagen oder sonstigem Strombezug). Netzentgelte variieren nach Spannungsebenen (Hoch-, Mittel- und Niederspannung).

Sie haben ein Guthaben übermittelt bekommen und möchten uns Ihre Bankverbindung einfach und bequem mitteilen?

Unter der Rubrik Guthabenüberweisung können Sie uns gern Ihre Bankverbindung übermitteln. Im Falle eines Guthabens überweisen wir Ihnen dieses 16 Tage nach Fälligkeit bei Vorliegen einer Bankverbindung. 

Service vor Ort:

Guter Service heißt für uns vor allem eins: persönlich für Sie da zu sein. Direkt von Mensch zu Mensch. In unserem Kundenbüro können Sie sich über unsere Produkte und Dienstleistungen informieren oder Daten wie Bankverbindung und Adresse ändern lassen, eine Einzugsermächtigung erteilen oder Fragen zu Ihrer Stromrechnung klären.

Optimale Erreichbarkeit:

Sie können uns telefonisch innerhalb unserer kundenfreundlichen Servicezeiten von Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr unter der Rufnummer (03741) 719888 erreichen. Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine telefonische Nachricht hinterlassen, auf Wunsch rufen wir Sie gern zurück.

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Sonstige Fragen?

Wir sind gern für Sie da!

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