Was ist der TV-Anschluss Check?

Der TV-Anschluss-Check zeigt Ihnen, welcher TV-Tarif an Ihrer Adresse verfügbar ist und zu welchen Kosten. Der TV-Anschluss Check ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Nach dem Verfügbarkeits-Check können Sie in wenigen Schritten Ihren persönlichen Tarif buchen oder sich gern tel. oder bei uns im Kundenbüro beraten lassen.

Wäs ändert sich für mich? 

Spätestens ab dem 01. Juli 2024 dürfen die Gebühren für Ihren Kabelfernsehanschluss nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. („Wegfall des Nebenkostenprivilegs“). Eine Kündigung Ihres Kabelfernsehanschlusses bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin ist nicht erforderlich.

Aber wie funktioniert die TV-Umstellung eigentlich?

 

 

 

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gern und sind für Sie da!

Tel.: 03741 7196200

Gern können Sie auch über unser Kontaktformular oder unseren Rückrufservice mit uns Kontakt aufnehmen!

Häufig gestellte Fragen zum Nebenkostenprivileg

Die Änderung des Telekommunikationsgesetztes (TKG) beinhaltet Änderungen hinsichtlich der Nebenkosten für Mieter sowie Vermietende. Nach dem neuen Gesetz sind Kabelgebühren nicht mehr auf Mieter umlegbar. Bislang wurde die Gebühren als Betriebskosten in der monatlichen Nebenkostenabrechnung der Mieter aufgeführt. Ab dem 01. Juli 2024 werden die Kosten für Telekommunikationsdienste also nicht mehr von Vermietenden, sondern direkt von den Anbietern dieser Dienste erhoben. Die TKG Novelle ermöglicht damit mehr Transparenz und Auswahl für Mieter.

Nein, Sie müssen Ihren Vermieter nicht informieren. Die Umlage über die Nebenkosten ist ab dem 01.07.2024 gesetzlich nicht mehr zulässig und eine Kündigung Ihres Kabelfernsehanschlusses ist nicht notwendig. Wer sicher gehen möchte, kann darüber hinaus dies als Mieter auch dem Vermieter gegenüber noch einmal erklären (unter Berufung auf §71 TKG).

Ja, Sie können auch jetzt schon jetzt die Vorteile unseres IPTV nutzen und haben so alle notwendigen Schritte für die Umstellung bereits erledigt.

Ihr Vermieter muss Sie rechtzeitig informieren, zu welchem Zeitpunkt bei Ihnen das Nebenkostenprivileg und damit die Umlage der Kabel-TV Gebühren über die Mietnebenkosten entfällt, spätestens jedoch zum 30.06.2024.

Falls Sie sich für keinen neuen TV-Anbieter bis zum 30.06.2024 entscheiden, kann Ihr bisheriger Kabelanbieter das TV-Signal deaktivieren und Sie können kein Kabelfernsehen mehr schauen.

Sie haben Rückfragen? Wir beraten Sie gern! Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Über unsere Verfügbarkeitsabfrage können Sie einfach und bequem online prüfen, welche Produkte für Ihre Adresse verfügbar sind
  • Gern beraten Sie unsere freundliche Service-Mitarbeiter auch vor Ort im Kundenbüro in der Hammerstraße 68
  • Telefonisch stehen wir Ihnen über unsere kostenlose Service-Hotline 03741 7196200 zur Verfügung. Gern steht Ihnen hierfür auch unser kostenfreier Rückrufservice zur Verfügung