Aushilfsenergie

Gründe für die Belieferung mittels Aushilfsenergie können beispielsweise sein:

  • Kündigung des Netznutzungs-bzw. Bilanzkreisvertrages des bisherigen Lieferanten durch den Netzbetreiber
  • Insolvenz des bisherigen Lieferanten
  • Kündigung des bisherigen Lieferanten oder des Nichthaushalt-Kunden selbst und fortgesetzter Bezug von Strom, ohne dass dies auf Basis eines neuen Liefervertrages erfolgt
  • Versorgungslücke zwischen zwei Lieferverhältnissen

Preisinformation

Die aktuell gültigen Preise für die Aushilfslieferung mit Strom können Sie hier herunterladen:

Stadtwerke Strom Plauen Aushilfslieferung ab 01.01.2025

Verfügbarkeit

Die Aushilfslieferung oberhalb Niederspannung durch die Stadtwerke Strom Plauen erfolgt nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Strom Plauen.

Laufzeit

Die Aushilfslieferung ist beiderseits mit einem Monat zum Monatsende kündbar. Sie endet mit der Unterbrechung der Anschlussnutzung durch den örtliche Netzbetreiber, wenn Stadtwerke Strom Plauen die Aushilfslieferung nur befristet übernimmt oder diese gekündigt wurde.

Rechtliche Grundlagen

Stadtwerke Strom Plauen liefert die Aushilfsenergie zu den Allgemeinen Regelungen zur Stromlieferung von Stadtwerke Strom Plauen (AGB).

FAQ Aushilfslieferung

Stadtwerke Strom Plauen übernimmt im Netzgebiet der Verteilnetz Plauen als Aushilfslieferant die Versorgung oberhalb der Niederspannung, wenn der Energieverbrauch an der Lieferstelle des Kunden keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Gründe für die Belieferung mittels Aushilfsenergie können beispielsweise sein:

  • Kündigung des Netznutzungs- bzw. Bilanzkreisvertrages des bisherigen Lieferanten durch den Netzbetreiber
  • Insolvenz des bisherigen Lieferanten
  • Fehlgeschlagener oder verzögerter Lieferantenwechsel - Versorgungslücke zwischen zwei Lieferverhältnissen (bisheriger Energielieferant hat Vertrag bereits beendet, neuer Energielieferant beliefert noch nicht)

Für Strom gelten gesonderte Preise für die Aushilfsenergie.

Die Preise entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Preisinformation.

Der Vertrag zur Belieferung mit Aushilfsenergie kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Die Aushilfsenergie kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt immer einen Monat zum Monatsende. Die rechtliche Grundlage bilden die Allgemeinen Regelungen zur Stromlieferung (AGB).

Die Belieferung mit Aushilfsenergie ist unbefristet. Sie ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

Das Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Strom Plauen umfasst Strom für alle Verbrauchsstellen im Stadtgebiet Plauen, einschließlich der Ortsteile Kauschwitz, Neundorf, Straßberg, Großfriesen und Jößnitz.